Verhaltensregeln und Bestimmungen für Besichtigungen
Verhalten während der Führung
Ihre Sicherheit und Gesundheit ist uns wichtig, der Betrieb unserer Anlage eine Angelegenheit für Fachleute.
Deshalb gilt:
- Im ganzen ARA-Areal ist für Besucher das Rauchen verboten.
- Während der Führung bleibt die Gruppe beisammen und hält sich an die Anweisungen des ARA-Personals.
- Türen, Tore, Schränke werden nur vom ARA-Personal geöffnet.
- Das Betätigen von Schaltern ist ausschliesslich Sache des ARA-Personals.
- Aus hygienischen und Sicherheitsgründen ist die Berührung von Maschinen, Geräten, Schiebern usw. zu unterlassen.
- Während des Rundgangs wird aus hygienischen Gründen auf das Essen und Trinken verzichtet.
Bestimmungen für Schulen bzw. Führungen mit Kindern und Jugendlichen
- Damit die Schüler die vermittelten Informationen besser einordnen und verstehen können, bitten wir Sie, das Thema Abwasser mit Ihrer Klasse vorgängig während mindestens 2 Lektionen zu behandeln. Informationen sowie interessante Links finden Sie auf dieser Website.
- Pro 10 Schüler / Jugendliche ist mindestens 1 Begleitperson erforderlich (d.h. ab 11 Schüler mindestens 2, ab 21 mindestens 3).
- Die Begleitpersonen haben die obenstehenden Verhaltensregeln gelesen und unterstützen deren Einhaltung.
- Das ARA-Personal ist berechtigt, eine Führung abzubrechen, wenn die Verhaltensregeln nicht eingehalten werden.